DEHOGA-Auszug zum Gastaufnahmevertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)
Die Kurverwaltung Juist tritt als Vermittler für die ortsansässigen Vermieter auf.
Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Bedingungen:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen wurde.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Diese Einsparungen betragen:10% des Preises bei der Buchung von Ferienwohnungen.
5. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu errechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
7. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise – Rücktrittskosten – Versicherung!